Reverse Charge
Reverse Charge, auf Deutsch Umkehr der Steuerschuldnerschaft, bedeutet: Nicht der leistende Unternehmer schuldet die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempfänger. Das Verfahren kommt vor allem bei Leistungen zwischen Unternehmen in verschiedenen Ländern zum Einsatz. Der Verkäufer stellt seine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und vermerkt darauf, dass der Empfänger die Steuer schuldet. Der Empfänger meldet die Steuer in seinem Land an.
Voraussetzung ist in der Regel, dass der Käufer als Unternehmen handelt und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) angibt. Nummern aus der EU lassen sich über das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (VIES) der Europäischen Kommission prüfen.
Bei Kleverkart
Unternehmen können bei der Bestellung ihre USt-ID angeben; sie erscheint auf der Rechnung. Eine Nummer aus der EU prüft Kleverkart über VIES, und sie muss zum angegebenen Land passen. Ist sie gültig, trägt die Rechnung den Vermerk „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)“. Ist der Prüfdienst nicht erreichbar, gilt die Nummer als nicht bestätigt, und die Bestellung läuft ohne Reverse Charge.
Unabhängig davon gilt nach den AGB von Kleverkart: Für Käufer außerhalb der Schweiz fällt keine Umsatzsteuer an, Käufern in der Schweiz wird die schweizerische Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Mehr unter Rechnungen und Steuern.
Fragen zur eigenen Steuerpflicht klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.