Rechnungen und Steuern

Wer digitale Produkte an Käufer in mehreren Ländern verkauft, muss Rechnungen schreiben, Steuersätze kennen und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern prüfen. Bei Kleverkart entfällt das für Sie, weil Kleverkart selbst der Verkäufer ist.

Kleverkart als Händler (Merchant of Record)

Kleverkart kauft Ihr Produkt bei jedem Verkauf von Ihnen und verkauft es im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Käufer weiter. Vertragspartner des Käufers ist die Marketing ADA Sàrl mit Sitz in der Schweiz, die Kleverkart betreibt. Sie stellt die Rechnung, zieht den Kaufpreis ein, trägt das Widerrufsrecht des Käufers und erstattet ihm gegebenenfalls den Kaufpreis. International heißt dieses Modell „Merchant of Record“.

Eine Rechnung zu jeder Zahlung

Zu jeder Zahlung erhält der Käufer eine Rechnung als PDF per E-Mail: beim Einmalkauf einmal, beim Abo zu jeder Abbuchung. Wer ein Kundenkonto hat, ruft seine Rechnungen zusätzlich dort ab. Wird ein Kauf vollständig erstattet, stellt Kleverkart eine Stornorechnung aus, bei einer Teilerstattung eine Gutschrift. Stimmen Name oder Anschrift nicht, korrigiert der Käufer sie selbst – siehe Rechnungskorrektur.

Steuer nach dem Land des Käufers

Sie legen Ihren Verkaufspreis ohne Umsatzsteuer fest. Welche Steuer hinzukommt, richtet sich nach dem Land, das der Käufer bei der Bestellung angibt. Käufern in der Schweiz schlägt Kleverkart die gesetzliche Mehrwertsteuer auf und weist sie im Bestellformular und auf der Rechnung aus. Für Käufer außerhalb der Schweiz fällt nach den AGB von Kleverkart keine Umsatzsteuer an; der angezeigte Preis ist dann zugleich der Endpreis.

Den Gesamtbetrag sieht der Käufer in jedem Fall vor dem Bestellknopf.

Firmenkunden: USt-ID und Reverse Charge

Unternehmen können bei der Bestellung ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben; sie erscheint auf der Rechnung. Eine Nummer aus der EU prüft Kleverkart über das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (VIES) der Europäischen Kommission, und sie muss zum angegebenen Land passen. Ist sie gültig, trägt die Rechnung den Vermerk „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)“. Ist der Prüfdienst nicht erreichbar, gilt die Nummer als nicht bestätigt, und die Bestellung läuft ohne Reverse Charge.

Ihre Seite: Gutschrift statt Rechnung

Sie selbst schreiben keine Rechnungen, weder an Käufer noch an Kleverkart. Kleverkart rechnet im Gutschriftsverfahren ab: Sie erhalten eine Abrechnung über Ihre Anbieteranteile, die sich ohne Umsatzsteuer verstehen. In Ihrer Verkaufsübersicht sehen Sie zu jeder Bestellung Datum, Produkt, Betrag, Status und Land.

Die Versteuerung Ihrer Einnahmen in Ihrem Land bleibt Ihre Aufgabe. Fragen dazu klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Häufige Fragen zu Rechnungen und Steuern

Muss ich Rechnungen an meine Käufer schreiben?

Nein. Kleverkart ist Verkäufer und stellt jede Rechnung selbst aus. Sie erhalten eine Gutschrift über Ihre Anbieteranteile.

Wie wird die Steuer berechnet?

Nach dem Land, das der Käufer angibt. Käufern in der Schweiz wird die schweizerische Mehrwertsteuer aufgeschlagen; außerhalb der Schweiz fällt nach den AGB keine Umsatzsteuer an.

Was passiert mit der USt-ID eines Firmenkunden?

Kleverkart prüft Nummern aus der EU über VIES. Ist die Nummer gültig und passt zum Land, weist die Rechnung Reverse Charge aus.

Wer versteuert meine Einnahmen?

Sie selbst. Ihr Anbieteranteil versteht sich ohne Umsatzsteuer; die Versteuerung in Ihrem Land liegt bei Ihnen.